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   Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1988 - 187/85   

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Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1988 - 187/85 (https://dejure.org/1988,14601)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15.03.1988 - 187/85 (https://dejure.org/1988,14601)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 15. März 1988 - 187/85 (https://dejure.org/1988,14601)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Vereinigung der Ölmühlenindustrie der EWG (FEDIOL) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Antisubventionsverfahren - Verordnung 2176/84

Verfahrensgang

 
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  • EuGH, 14.07.1988 - 188/85

    FEDIOL / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1988 - 187/85
    meine Herren Richter! 1. Meine Schlußanträge beziehen sich auf die Klagen in den Rechtssachen 187/85 und 188/85, die die Vereinigung der Ölmühlenindustrie der EWG (Fediol) erhoben hat, um die Aufhebung der Beschlüsse 85/233 und 85/239 der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 16. und 18. April 1985 zu erreichen.

    Diese engen Verbindungen zusammen mit auf der Hand liegenden Gründen der Prozeßökonomie rechtfertigen es, die beiden Rechtsstreitigkeiten zusammen zu behandeln; natürlich werde ich aber den Rügen und Beanstandungen, die im Rahmen der Klage vorgebracht worden sind, die die Einfuhren aus Brasilien zum Gegenstand hat (Rechtssache 188/85), eine getrennte Untersuchung widmen (Abschnitte 9 bis 14).

    Gegenüber dem die Einfuhren aus Brasilien betreffenden Beschluß (Rechtssache 188/85) macht die Fediol dagegen drei Arten von Klagegründen geltend.

    Es sind jetzt noch die Rügen zu prüfen, die die Fediol nur gegenüber dem die Einfuhren aus Brasilien betreffenden Beschluß vorgebracht hat (Rechtssache 188/85).

  • EuGH, 22.06.1989 - 70/87

    FEDIOL / Kommission EWG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1988 - 187/85
    Diese Auseinandersetzung hat bereits Anlaß zu einer Entscheidung des Gerichtshofes gegeben (Urteil vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, Slg. 1983, 2913) und wird bald zu einem dritten Urteil führen: Beim Gerichtshof ist nämlich eine Klage anhängig, mit der die Fediol die Aufhebung der Entscheidung vom 22. Dezember 1986 begehrt, mit der ihr Antrag auf Einleitung einer Untersuchung über andere angeblich rechtswidrige Praktiken bei der Einfuhr von Sojaölkuchen aus Argentinien abgelehnt worden ist (Rechtssache 70/87).
  • EuGH, 04.10.1983 - 191/82

    FEDIOL / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.03.1988 - 187/85
    Diese Auseinandersetzung hat bereits Anlaß zu einer Entscheidung des Gerichtshofes gegeben (Urteil vom 4. Oktober 1983 in der Rechtssache 191/82, Slg. 1983, 2913) und wird bald zu einem dritten Urteil führen: Beim Gerichtshof ist nämlich eine Klage anhängig, mit der die Fediol die Aufhebung der Entscheidung vom 22. Dezember 1986 begehrt, mit der ihr Antrag auf Einleitung einer Untersuchung über andere angeblich rechtswidrige Praktiken bei der Einfuhr von Sojaölkuchen aus Argentinien abgelehnt worden ist (Rechtssache 70/87).
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